Wir richten es ein und übergeben.
Bis zu zwei Programme, bis zu drei Abläufe, eine Online-Übergabe. 1'490 einmalig, danach deine Instanz zu 149 im Monat.
Was drin ist.
1'490 einmalig für die Einrichtungsarbeit aus der Ferne: bis zu zwei Programme anschliessen, mit dir bis zu drei Abläufe bauen, das Wissen über deinen Betrieb hinterlegen. Eine Rechnung, bei der Übergabe.
Was in deine Programme schreibt, vereinbaren wir gemeinsam im Gespräch; E-Mails aus deinem Postfach verschickt lynox nach deiner Freigabe, im Chat oder auf Rückfrage aus dem Lauf.
Übergabe: ein Online-Termin mit Einführung und einer schriftlichen Übergabenotiz. Ab dann ist die Instanz deine: Du bist Admin und änderst sie selbst im Chat. Änderungen durch uns sind Begleitung zu 140 die Stunde, nur auf Bestellung, ohne Reaktionszeit und ohne Einstehen. Fehler an lynox selbst beheben wir ohne Rechnung.
Die Einrichtung ist ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR: geschuldet ist sorgfältige Arbeit, kein bestimmtes Ergebnis; von beiden Seiten jederzeit kündbar (Art. 404 Abs. 1 OR), und dieses Recht ist zwingend. Die Instanz ist monatlich kündbar; danach ruht sie, wird nach 90 Tagen gelöscht, und du erhältst auf Wunsch vorher einen Export deiner Daten. Abgerechnet wird je Abrechnungsmonat ab dem ersten bezahlten Tag; kündigst du, zeigt dir die Kündigung, bis wann die Instanz läuft. Kündigen wir, tun wir das mit dreissig Tagen Vorlauf, damit du den Umzug organisieren kannst — soweit dies nicht aus wichtigem Grund unmöglich ist.
Für wen.
Betriebe mit zwei bis fünfzig Mitarbeitenden, deren Inhaber seine Stunden zählt: wiederkehrende Büroarbeit zwischen mehreren Programmen — Posteingang, Bestellungen, Offerten, Abgleich mit der Buchhaltung — und meistens schon etwas Selbstgebautes, das nur eine Person versteht. Daten unter Berufsgeheimnis (Patientenakten, Mandantendossiers, Revisionsmandate) bleiben draussen; für Praxen und Treuhänder bleibt die eigene Administration.
Die angegebenen Preise sind Endpreise in Schweizer Franken — Mehrwertsteuer wird nicht zusätzlich verrechnet. Endet die Steuerbefreiung — weil der Umsatz des letzten Geschäftsjahrs die Grenze erreicht hat oder weil bei Aufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit absehbar wird, dass sie innert zwölf Monaten überschritten wird (Art. 10 Abs. 2 lit. a und Art. 14 Abs. 3 MWSTG) —, ist die Steuer in den angegebenen Preisen enthalten.
Abläufe, die wir heute einrichten.
Posteingang vorsortieren
Anfragen, Bestellungen und Rückfragen werden erkannt und mit einem Antwortentwurf vorgelegt; gesendet wird nach deiner Freigabe, im Chat oder auf Rückfrage aus dem Lauf.
Bestellungen ins Programm
Aus Mail und Shop nach Zeitplan gesammelt und als Entwurf vorgelegt. In bexio oder deine Auftragsliste schreibt lynox nach deiner Freigabe, im Chat oder auf Rückfrage aus dem Lauf.
Offerten vorbereiten
Aus der Anfrage ein Entwurf mit deinen Preisen und Texten; verschickt wird, was im Chat freigegeben ist.
Abgleich Shop und Buchhaltung
Was im Shop steht und in der Buchhaltung fehlt, liegt als Liste in der Instanz bereit.
Was heute läuft und was nicht, steht im Kasten auf der Startseite.
Was wir in deinen Programmen nicht einrichten.
Schreiben in deine Programme richten wir nur mit Freigabe ein: Du gibst es im Chat frei, oder ein Lauf nach Zeitplan fragt dich und wartet auf deine Antwort. Diese Abläufe richten wir nicht ein:
- Zahlungen auslösen oder Zahlungsdateien erzeugen
- Bankverbindungen im Kreditoren- oder Debitorenstamm ändern
- Buchungen verbuchen oder Perioden abschliessen
- Konten oder MWST-Codes anlegen
- auf Lohn- und Personaldaten zugreifen
- Mahnungen ohne Freigabe versenden
- unterschreiben
- Personen bewerten
- Preise oder Budgets ändern
- kündigen
- Daten an Dritte geben
Zugänge, heute.
Je Instanz gibt es einen Zugang, der auch bauen darf; Zugänge je Person gibt es nicht. Wir empfehlen, ihn der Person zu geben, die die Abläufe im Alltag bedient.